AZAV-Zulassung - was ist das?

Träger der Arbeitsförderung, die eine Geschäftstätigkeit mit Bundesagenturen oder Jobcentern, aufnehmen wollen, benötigen nach §178 bzw. § 179 SGB III eine Zulassung durch eine (neutrale) fachkundige Stelle. Die Anforderungen, die durch diese fachkundige Stelle begutachtet werden, sind seit 01.04.2015 in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) geregelt. Grundlage ist eine systematische Qualitätsarbeit, die Sie in einem Audit belegen und jährlich erneut nachweisen müssen.

Welchen Nutzen hat eine AZAV-Zulassung?

- Mit der Zulassung dürfen Sie Finanzierungen von Bundesagenturen und Jobcentern (z.B. Bildungsgutscheine oder AVGS - Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine) einlösen und erschließen sich damit den Umsatzkanal in der Arbeit mit arbeitslosen Personen.
- Sie haben das Recht an Ausschreibungen der Bundesagenturen/Jobcenter teilzunehmen.
- Die erfolgreiche AZAV-Zulassung stärkt Ihre externe Reputation

Was bieten wir Ihnen?

- Entwicklung einer QM-Dokumentation für eine erfolgreiche AZAV-Zulassung.
- Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen und Maßnahmenportfolios.
- Beratung und Unterstützung bei der Erfüllung der Zulassungsverfahren.
- Auditierung und Bewertung von bestehenden QM-Systemen in Trägern.
- Konzeption von Pilotprojekten im geförderten Markt.

Weitere Informationen:

Bundesagentur für Arbeit - Informationen zu FbW-Maßnahmen

Bundesagentur für Arbeit - Informationen zu AVGS-Maßnahmen